Teilfreistellung und Besteuerung von ETFs: Was bedeutet das?

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Einleitung

Investments in ETFs (Exchange Traded Funds) sind bei Anlegern aufgrund ihrer Diversifikation, niedrigen Kosten und einfachen Handhabung äußerst beliebt. Dabei gibt es zwei Haupttypen von ETFs: ausschüttende ETFs, die Erträge direkt an die Anleger auszahlen, und thesaurierende ETFs, die Erträge automatisch reinvestieren. Die Besteuerung dieser Erträge kann jedoch komplex sein, insbesondere aufgrund der Teilfreistellung und der Vorabpauschale. In diesem Artikel wird erläutert, wie die Teilfreistellung funktioniert und wie thesaurierende ETFs in Deutschland besteuert werden.

Was ist die Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung ist ein steuerlicher Vorteil, der in Deutschland für bestimmte Kapitalerträge gilt, um die Doppelbesteuerung zu mindern. Bei Aktien-ETFs, die überwiegend in Aktien investieren, sind 30% der Erträge steuerfrei. Das bedeutet, dass nur 70% der Erträge besteuert werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Erträge ausgeschüttet oder thesauriert werden.

Beispielrechnung für einen ausschüttenden Aktien-ETF

Angenommen, eine Dividende von 200 Euro wird aus einem ausschüttenden Aktien-ETF erhalten. Hier ist, wie die Teilfreistellung und Besteuerung funktioniert:

  1. Berechnung des steuerpflichtigen Anteils:
    • Dividende: 200 Euro
    • Teilfreistellung: 30% (60 Euro)
    • Steuerpflichtiger Anteil: 70% von 200 Euro = 140 Euro
  2. Berechnung der Steuer:
    • Abgeltungsteuer: 25% von 140 Euro = 35 Euro
    • Solidaritätszuschlag: 5,5% von 35 Euro = 1,93 Euro .Ohne Kirchensteuer beträgt die gesamte Steuerlast: 35 Euro + 1,93 Euro = 36,93 Euro
  3. Nettodividende nach Steuern:
    • Bruttodividende: 200 Euro
    • Abgezogene Steuer: 36,93 Euro
    • Nettodividende: 163,07 Euro

Thesaurierende ETFs und die Vorabpauschale

Bei thesaurierenden ETFs werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert. Trotzdem unterliegen diese Erträge der Besteuerung. Um sicherzustellen, dass auch bei thesaurierenden Fonds regelmäßig Steuern erhoben werden, wurde die Vorabpauschale eingeführt.

Wie funktioniert die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Ertragsberechnung, die sicherstellt, dass der Staat regelmäßige Steuereinnahmen erhält. Sie basiert auf dem Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn und einem vom Bundesministerium der Finanzen festgelegten Zinssatz.

Berechnung der Vorabpauschale:

  1. Basiswert: Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn (z.B. 10.000 Euro)
  2. Richtungszinssatz: Ein festgelegter Zinssatz (z.B. 1%)
  3. Vorabpauschale: Basiswert * Richtungszinssatz (10.000 Euro * 1% = 100 Euro)

Die Vorabpauschale wird auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Fonds begrenzt. Wenn der Wertzuwachs geringer ist, wird nur dieser besteuert.

Besteuerung der Vorabpauschale:
  1. Teilfreistellung: 30% der Vorabpauschale sind steuerfrei.
  2. Steuerpflichtiger Anteil: 70% der Vorabpauschale (70 Euro)
  3. Abgeltungsteuer: 25% von 70 Euro = 17,50 Euro
  4. Solidaritätszuschlag: 5,5% von 17,50 Euro = 0,96 Euro

Gesamte Steuerlast: 17,50 Euro + 0,96 Euro = 18,46 Euro

Praktische Auswirkungen

Obwohl die Erträge bei thesaurierenden ETFs reinvestiert werden, müssen Anleger die Steuer auf die thesaurierten Erträge jährlich zahlen. Dies kann als Vorabsteuer betrachtet werden, die auf die potenziellen Erträge des Fonds erhoben wird. Am Ende des Jahres erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung, die die thesaurierten und steuerpflichtigen Erträge ausweist.

Woher erfährt man den Richtungszinssatz?

Der Richtungszinssatz wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt und veröffentlicht. Diese Information findet sich in entsprechenden BMF-Schreiben, die in der Regel auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen zugänglich sind. Auch Steuerberater und Finanzinstitute informieren über den aktuellen Richtungszinssatz.

Fazit

Die Teilfreistellung und die Vorabpauschale sind wichtige Konzepte für die Besteuerung von ETFs in Deutschland. Die Teilfreistellung reduziert die steuerpflichtigen Erträge um 30%, was die Steuerlast mindert. Bei thesaurierenden ETFs sorgt die Vorabpauschale dafür, dass auch nicht ausgeschüttete Erträge regelmäßig besteuert werden. Als Anleger ist es wichtig, diese Regelungen zu verstehen, um die steuerlichen Auswirkungen der Investments korrekt einzuschätzen und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

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